Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen der Deutschen Genbank Zierpflanzen

Auf der Grundlage der Vereinbarungen zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD), des Nagoya-Protokolls und des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR) ist Deutschland die internationale Verpflichtung eingegangen,

  • die biologische Vielfalt und die Agrobiodiversität langfristig zu erhalten,
  • die nachhaltige Nutzung zu fördern und
  • ein weltweit abgestimmtes Management globaler Ressourcen zu ermöglichen.

Die nationale Umsetzung der CBD mit den dazugehörigen Rahmenbedingungen und Aufgaben wird durch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegt.

Durch das Nationale Fachprogramm und die Agrobiodiversitätsstrategie (Strategie des BMEL für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt für die Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft) wird die Nationale Strategie ergänzt und konkretisiert.

Zu den Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die pflanzengenetischen Ressourcen langfristig erhalten und nachhaltig nutzen zu können, gehören die Schaffung bzw. der Ausbau geeigneter:

  • Organisationsstrukturen (zentral organisiert oder dezentral z.B. als Netzwerk)
  • Infrastrukturen (z.B. in Form von Erhaltungs- und Bewertungseinrichtungen),
  • Informationsstrukturen (incl. Dokumentations-, Evaluations- und Informationssysteme).

Um diese Maßnahmen zu realisieren, wurde 2009 die Deutsche Genbank Zierpflanzen gegründet.