Rahmenbedingungen der Deutschen Genbank Zierpflanzen
Auf der Grundlage der Vereinbarungen zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD), des Nagoya-Protokolls und des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR) ist Deutschland die internationale Verpflichtung eingegangen,
- die biologische Vielfalt und die Agrobiodiversität langfristig zu erhalten,
- die nachhaltige Nutzung zu fördern und
- ein weltweit abgestimmtes Management globaler Ressourcen zu ermöglichen.
Die nationale Umsetzung der CBD mit den dazugehörigen Rahmenbedingungen und Aufgaben wird durch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 festgelegt. Diese wird durch das Nationale Fachprogramm für pflanzengenetische Ressourcen und die Nationale Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei ergänzt und konkretisiert.
Zu den Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die pflanzengenetischen Ressourcen langfristig erhalten und nachhaltig nutzen zu können, gehören die Schaffung bzw. der Ausbau geeigneter:
- Organisationsstrukturen (zentral organisiert oder dezentral z.B. als Netzwerk)
- Infrastrukturen (z.B. in Form von Erhaltungs- und Bewertungseinrichtungen),
- Informationsstrukturen (incl. Dokumentations-, Evaluations- und Informationssysteme).
Um diese Maßnahmen zu realisieren, wurde 2009 die Deutsche Genbank Zierpflanzen gegründet.
Links und Dokumente:
- Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
- Nagoya-Protokoll
- Nationale Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei
- Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030
- Nationales Fachprogramm für pflanzengenetische Ressourcen
- Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD)