OECD-Saatgutsysteme
Das Bundessortenamt ist die für die Anwendung der OECD-Saatgutsysteme zuständige Behörde. Es erteilt die Zustimmung zu Vermehrungen gemäß den OECD-Saatgutsystemen von in Deutschland zugelassenen Sorten sowie von Sorten, die im Verfahren zur Zulassung stehen, landwirtschaftlicher Pflanzenarten, die im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz aufgeführt sind. Diese Vermehrungen werden in Drittländern durchgeführt, die die OECD-Saatgutsysteme anwenden.