Internationale Zusammenarbeit

Internationale Zusammenarbeit

Das Bundessortenamt vertritt in verschiedenen internationalen Gremien deutsche Interessen bei Regelungen im Sorten- und Saatgutbereich. Als Mitglied des Verwaltungsrates beim CPVO werden langfristige und strategische Beschlüsse hinsichtlich des gemeinschaftlichen Sortenschutzes getroffen. Ebenso nimmt es an Verhandlungen in den zuständigen Verwaltungsausschüssen der EU teil und arbeitet so an der Weiterentwicklung und Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Sorten- und Saatgutwesens mit. Darüber hinaus wirkt das Bundessortenamt in verschiedenen UPOV-Gremien mit, die sich mit der Weiterentwicklung des bestehenden Systems befassen.

Ebenso wichtig für den internationalen Saatguthandel sind die abgestimmten Methoden zur Saatgutvermehrung und -zertifizierung auf Grundlage der Saatgutsysteme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Bei diesen sogenannten OECD Seed Schemes arbeitet das Bundessortenamt an der Weiterentwicklung von bestehenden Saatgutzertifizierungssystemen für die den Systemen unterliegenden Pflanzenarten mit.

Weiterhin unterstützt es im Rahmen von Kooperationsprojekten des BMEL Drittstaaten bei der Entwicklung und dem Aufbau von Sorten- und Saatgutsystemen. Besonderer Einsatz wurde in den vergangenen Jahren bei einzelnen Ländern in Afrika und Asien geleistet.

Seit 1972 erstellt der Rat der EU gemeinsame Sortenkataloge für Gemüsearten und für landwirtschaftliche Pflanzenarten aus den nationalen Sortenlisten der EU-Mitgliedstaaten. Die Aufnahme in einen gemeinsamen Sortenkatalog bewirkt, dass das Saatgut dieser Sorten innerhalb der EU frei verkehrsfähig ist. Der Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten enthält mehr als 21.000, der für landwirtschaftliche Pflanzenarten mehr als 23.000 Sorten.

Bei der Prüfung neuer Pflanzensorten auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit gibt es seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die der UPOV angehören. Das Bundessortenamt hat mit 21 UPOV-Mitgliedern für mehr als 250 Pflanzenarten bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. 30 weitere Staaten übernehmen Prüfungsergebnisse vom Bundessortenamt. Jährlich werden insgesamt etwa 1.000 Prüfungsberichte abgegeben.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Staates oder einer zwischenstaatlichen Organisation in UPOV ist die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Das Generalsekretariat des Verbandes in Genf arbeitet organisatorisch eng mit dem Sekretariat der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, zusammen. Die UPOV ist durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen) von 1961 geschaffen worden. Deutschland wird dabei vom Bundessortenamt vertreten. Derzeit hat die UPOV 74 Verbandsmitglieder.