Gesamtliste Obst

Gesamtliste Obst

Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2008/90/EG und den dazu erlassenen Durchführungsrichtlinien gelten für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten neue Regeln. Voraussetzung für den Vertrieb  innerhalb der Europäischen Union ist seit 2017 die amtliche Eintragung in ein Sortenregister. In das Register können Sorten aufgenommen werden, wenn sie nach den Bestimmungen des Sortenschutzrechtes geschützt, amtlich zugelassen oder ‘allgemein bekannt‘ sind. Letzteres betrifft Sorten, die vor dem 30.09.2012 vermarktet wurden und für die eine amtliche oder amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Auch Sorten, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind oder für die ein Antrag auf Sortenschutz oder –zulassung anhängig ist, gelten als allgemein bekannt.  Vermehrungsmaterial kann als zertifiziertes Material oder als Standardmaterial (sog. CAC-Material – Conformitas Agraria Communitatis) EU-weit vertrieben werden.

Darüber hinaus können Sorten, die an sich ohne Wert für den kommerziellen Anbau (sog. Amateursorten), aber regional oder für den Hobbybereich von Interesse sind, auf nationaler Ebene als CAC-Material in Verkehr gebracht werden, sofern zu der Sorte eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Die Eintragung von Sorten mit ‚Allgemeiner Bekanntheit‘ und von Amateursorten erfolgt auf Antrag. Auch Sorten, die von Bedeutung für den Erhalt der genetischen Vielfalt sind, können in begrenzter Stückzahl im Inland vertrieben werden.

Diese Aufstellung bietet damit eine Übersicht sowohl für die betroffenen Wirtschaftskreise, als auch für interessierte Verbraucher. Der Teil der Sorten, der die Voraussetzungen für einen EU-weiten Vertrieb erfüllt, wird zudem an die EU-Kommission in Brüssel gemeldet. Aus den Meldungen der Mitgliedstaaten wird die EU-Kommission einen Datenbank gestützten Europäischen Sortenkatalog erstellen.

Die Gesamtliste der Obstsorten wird zunächst, für jede Art gesondert, als PDF-Datei dargestellt; an einer Darstellung in Form einer Datenbank wird derzeit gearbeitet. Die nach dem Sortenschutzgesetz oder der Verordnung über den Gemeinschaftlichen Sortenschutz geschützten und die nach dem Saatgutverkehrsgesetz zugelassenen Obstsorten, von denen ebenfalls Vermehrungsmaterial und Pflanzgut innergemeinschaftlich vertriebsfähig sind, finden Sie hier:

Eine Zusammenstellung der vertriebsfähigen Obstsorten finden Sie in den folgenden Aufstellungen: