Gemeinschaftlicher Sortenschutz
Seit 1995 kann ein EU-weites Sortenschutzrecht erlangt werden. Die Wirkung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten. Zuständig für die Erteilung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes ist das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO – Community Plant Variety Office). Grundlage ist die Verordnung (EG) 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz.
Informationen zum Gemeinschaftlichen Sortenamt sowie einen Zugang zur Datenbank mit EU-weit geschützten Sorten (siehe „Applications and titles inforce“) finden Sie unter: