Biopatent-Monitoring

Biopatent-Monitoring

Mit dem Biopatent-Monitoring werden Patente in den Bereichen Nutzpflanzen und Nutztiere erfasst und analysiert, die für die Landwirtschaft relevant sind. Die Patentrecherchen führen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundessortenamt (BSA) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch.

Die Bundesregierung wurde im Februar 2012 vom Deutschem Bundestag unter anderem dazu aufgefordert, "ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen, um Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können, und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen". Hintergrund war der fraktionsübergreifend gefassten Beschluss "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen".

Die Federführung für den Bericht der Bundesregierung obliegt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das für das Patentrecht zuständig ist.

Der mittlerweile fünfte Biopatentbericht der Bundesregierung für den Berichtszeitraum 2020/2021 wurde als Bundestagsdrucksache 20/3845 veröffentlicht.

Der Biopatentbericht kann hier abgerufen werden.