Auslagen

Auslagen

Für Auslagen, welche nicht bereits durch die Gebührensätze des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der BMELBGebV abgedeckt sind, erhebt das Bundessortenamt Kosten nach § 12 Absatz 1 Bundesgebührengesetz (BGebG).

Hierzu zählen u.a. auch Auslagen für Auskünfte, soweit diese nicht die eigene Sorte betreffen, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen.