Hinweis zur Antragsabgabe

Hinweis zur Antragsabgabe:

Ausweislich der gesetzlichen Grundlagen zu den Verfahren des Bundessortenamtes ist es nicht möglich, Antragsunterlagen auf Datenträgern (E-Mail) zu übermitteln.

Hinweis zur Vollständigkeit der Anträge auf Sortenschutz und Sortenzulassung:

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Sortenschutz und Sortenzulassung, die in Papierform beim Bundessortenamt eingehen, nur dann vollständig sind und einen wirksamen Antragstag begründen, wenn ihnen der technische Fragebogen beigefügt ist. Anträge, die dieses Erfordernis nicht erfüllen, stellen keine wirksamen Sortenschutz- oder Sortenzulassungsanträge im Rechtssinne dar und begründen auch keinen Antragstag.

In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass vollständige Anträge, die per Telefax eingehen, nicht mehr der nachträglichen Übersendung der Originale bedürfen.