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Amateursorten von Gemüse – eine Bestandsaufnahme

1. Amateursorten von Gemüse in Deutschland

Seit dem Erlass der Richtlinie 2009/145/EG ist es in den EU-Mitgliedstaaten möglich, Sorten von Gemüsearten, die „an sich keinen Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken haben, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden“ (Abs. 1, Art. 22 der Richtlinie 2009/145/EG) als sogenannte Amateursorten zuzulassen. Die Zulassung erfolgt hier, wie auch bei herkömmlichen Sorten, für zehn Jahre und kann auf Antrag immer wieder verlängert werden. Somit befinden sich einige der Amateursorten in der ersten Verlängerungsphase. Das nutzen wir, wie auch bereits zuvor für die Erhaltungssorten als Anlass, die bisherigen nationalen Zulassungsanträge auszuwerten.

1.1 Anträge auf Zulassung als Amateursorte

Im Jahr 2011 ist der erste Antrag auf Zulassung als Amateursorte beim Bundessortenamt eingegangen, seitdem wurden insgesamt 228 Anträge gestellt, die meisten (40) im Jahr 2016. Im Durchschnitt gibt es pro Jahr 19 Anträge.

1.2 Anzahl der zugelassenen Amateursorten

Seit 2012 steigt die Anzahl der zugelassenen Amateursorten in Deutschland stetig an. Ende 2022 sind insgesamt 210 Amateursorten zugelassen. Das Fruchtgemüse (Tomate, Paprika, Chili, Gurke, Gartenkürbis/Zucchini, Riesenkürbis, Zuckermais, Aubergine, Melone, Wassermelone und Ölkürbis) verzeichnet hierbei den größten Anteil, wobei sich hier vor allem die Tomate recht deutlich abhebt. Weiterhin haben auch Wurzel- (Möhre, Rote Rübe, Rettich, Knollensellerie, Mairübe, Herbstrübe und Radieschen) und Kohlgemüse (Grünkohl, Brokkoli, Blumenkohl, Wirsing, Rosenkohl und Weißkohl) eine Bedeutung. Für Hülsenfrüchte, Blatt- und Stielgemüse sowie Zwiebelgemüse gibt es die geringste Anzahl an Amateursorten.

Tabelle 1: Anzahl zugelassener Amateursorten nach Arten in Deutschland und in der EU (Stand 2022)
Artengruppe Art Amateursorten DE Amateursorten EU
Kohlgemüse Grünkohl 7 13
Wirsing 2 6
Brokkoli 5 6
Blumenkohl 3 5
Rosenkohl 1 2
Weißkohl 1 8
Rotkohl --- 2
Kohlrabi --- 1
Chinakohl --- 2
Hülsenfrüchte Busch-, Stangenbohne 7 71
Markerbse, Zuckererbse 3 31
Dicke Bohne 3 5
Prunkbohne 1 3
Fruchtgemüse Tomate 47 314
Zuckermais 9 16
Paprika, Chili 11 90
Gurke 9 29
Gartenkürbis, Zucchini 16 45
Aubergine 8 25
Melone 2 26
Riesenkürbis 11 39
Wassermelone 4 13
Zwiebelgemüse Knoblauch 2 10
Winterzwiebel, Zwiebel 2 21
Winterheckenzwiebel 1 2
Schnittlauch 1 1
Porree 1 2
Blatt- und Stielgemüse Mangold 4 10
Salat 4 53
Blattzichorie, Gemüsezichorie   2   8
Artischocke 1 2
Knollenfenchel 1 2
Schnittpetersilie 1 2
Feldsalat --- 3
Spinat --- 1
Spargel --- 3
Endivie --- 1
Rhabarber --- 1
Wurzelgemüse Rettich 3 7
Knollensellerie 2 5
Möhre, Karotte 9 22
Mairübe, Herbstrübe 3 7
Rote Rübe 4 7
Radieschen 1 3

2. Anzahl zugelassener Amateursorten in der EU

Zugelassene Amateursorten werden von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission zur Aufnahme in den Gemeinsamen Sortenkatalog gemeldet. Stand Januar 2023 sind 961 Amateursorten in der EU zugelassen (von insgesamt über 22.000 zugelassenen Gemüsesorten), wobei die jeweilige Anzahl in den verschiedenen Mitgliedstaaten stark variiert. Während die meisten Amateursorten in Frankreich und Deutschland mit 276 bzw. 210 Sorten zugelassen sind, verzeichnen beispielsweise Schweden und Spanien nur 37 bzw. 31 Sorten. Die übrigen Mitgliedstaaten weisen noch geringere Zahlen auf. In zwölf Mitgliedstaaten (Dänemark, Kroatien, Malta, Slowakei, Finnland, Irland, Estland, Griechenland, Portugal, Lettland, Litauen und Luxemburg) sind keine Amateursorten zugelassen.

Auch hier stellt das Fruchtgemüse mit 611 Sorten den größten Anteil, und die Arten Tomate und Paprika bzw. Chili haben die größte Relevanz. Mit großem Abstand folgen darauf die Hülsenfrüchte mit 111 Sorten sowie das Blatt- und Stielgemüse mit insgesamt 82 Sorten. Das Zwiebelgemüse hat mit 36 Amateursorten den geringsten Anteil.

Fazit

In Deutschland sind (Stand Januar 2023) 210 Amateursorten von Gemüsearten zugelassen, in der EU sind es insgesamt 925. Im Vergleich zu den Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Arten gibt es in Deutschland somit ca. viermal so viele Amateursorten wie Erhaltungssorten (Stand Januar 2022: 50 in Deutschland, 393 in der EU). Vor allem die Tomate hebt sich mit ca. einem Drittel aller Amateursorten ab.

Im Januar 2023 waren in Deutschland 607 Sorten von Gemüsearten zugelassen. Somit sind ein Drittel aller in Deutschland zugelassenen Gemüsesorten Amateursorten und damit „ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken“ (Richtlinie 2009/145/EG) als vertriebsfähig zugelassen. Im Gemeinsamen Sortenkatalog der EU sind mittlerweile über 22.000 Gemüsesorten vertriebsfähig. Davon allein 4.317 Sorten von Tomate, 2.551 Paprika/Chili und 2.275 Salat. Die Bedeutung der Amateursorten an den insgesamt in der EU zugelassenen Sorten ist mit ca. 4% jedoch als deutlicher geringer einzustufen als in Deutschland.

Hintergrund

Zur Erhaltung von Biodiversität und pflanzengenetischen Ressourcen sowie der Förderung von Sorten, die für den Anbau unter besonderen klimatischen, bodenkundlichen oder agrotechnischen Bedingungen geeignet sind, hat die Europäische Kommission 2009 eine Richtlinie mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und Gemüsesorten, die an sich „ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken“ sind (Richtlinie 2009/145/EG), verabschiedet. Die bereits in Deutschland bestehende „Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten“ (Erhaltungssortenverordnung) wurde 2010 um die Anforderungen an sogenannte Amateursorten ergänzt.

Aufgrund dieser Regelungen ist es möglich, Sorten, die „an sich keinen Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken haben, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden“ (Abs. 1, Art. 22 der Richtlinie 2009/145/EG), zuzulassen, auch wenn sie nicht die allgemeinen Anforderungen an die Zulassung von Sorten und das Inverkehrbringen von Saatgut erfüllen. Es werden dabei geringere Anforderungen an die Homogenität (Einheitlichkeit) gestellt.

Im Gegensatz zu den Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Arten gibt es bei den Amateursorten keine Mengenbegrenzungen. Saatgut von für den Anbau unter bestimmten Bedingungen gezüchteten Sorten wird in kleinen Packungen in Verkehr gebracht, die ein festgelegtes Nettohöchstgewicht nicht überschreiten dürfen.