Datenübermittlung

Richtlinien Datenübermittlung

Richtlinien des Bundessortenamtes für die Übermittlung der Ergebnisse aus landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen auf Datenträger

Die hier vorliegenden "Richtlinien des Bundessortenamtes für die Übermittlung der Ergebnisse aus landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen auf Datenträger" stellen eine Ergänzung zu den "Richtlinien für die Durchführung von landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen" dar und ersetzen die Fassung von 2000.

Ansprechpartner für die DV-technischen Fragen der Datenübermittlung ist im Bundessortenamt das Referat 101 „Biostatistik, Informationsverarbeitung, Kommunikationstechnik".

Die ordnungsgemäße Datenübermittlung ist Bestandteil der Berichterstattung bei Wertprüfungen. Grundlage für Form und Inhalt der auf Datenträger gespeicherten Prüfergebnisse sind die jeweils gültigen Berichtsformulare. Neben der Übermittlung in Form der Berichtshefte (bzw. als ASCII-Daten) können die Daten auch als PIAF-Versuchs-Export-Dateien übermittelt werden. Auch für diese Daten sind die jeweils gültigen Berichtsformulare die inhaltliche Grundlage. Berichtshefte bzw. deren auf Datenträger gespeicherter Inhalt gelten als Urbelege und besitzen die rechtliche Eigenschaft amtlicher Unterlagen.