Notifizierungsformular ÖHM

Notifizierung von ökologischem heterogenem Material

Der Begriff "ökologisches heterogenes Material" wird synonym für "ökologisches/biologisches heterogenes Material" verwendet. Die Verordnung (EU) 2018/848 definiert den Begriff "ökologisches/biologisches heterogenes Material" als "eine pflanzliche Gesamtheit innerhalb eines einzigen botanischen Taxons der untersten bekannten Rangstufe, die a) gemeinsame phänotypische Merkmale aufweist; b) durch ein hohes Maß an genetischer und phänotypischer Vielfalt der einzelnen Vermehrungseinheiten gekennzeichnet ist, sodass diese pflanzliche Gesamtheit durch das Material insgesamt und nicht durch eine kleine Zahl von Einheiten repräsentiert wird; c) keine Sorte im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates ist; d) keine Sortenmischung ist; und e) im Einklang mit dieser Verordnung hergestellt worden ist;“