Hinweise Antragsteller

Hinweise zur Antragstellung beim Bundessortenamt

Die Formulare stehen im Internet als pdf-Download zur Verfügung: www.bundessortenamt.de - Antragsteller
Zur Nutzung der Formulare benötigen Sie Ihre Züchternummer und ein Passwort. Fehlen Ihnen diese Informationen, um die Antragsformulare benutzen zu können, wenden Sie sich bitte an Referat 104-S (0511-9566-5682).

Hinweise zur Bearbeitung von eingehenden Dokumenten:

Es wird darum gebeten, keine personenbezogene Zusendung vorzunehmen, sondern die unten anstehenden Adressen bzw. Faxnummer zu nutzen. Nur auf diesen Wegen ist gewährleistet, dass aufgrund der intern einzuhaltenden Bearbeitungswege eine zeitnahe Erledigung erfolgt und Verzögerungen, insbesondere durch Abwesenheiten, vermieden werden. Alle an das Bundessortenamt zu richtenden Schriftstücke sind daher wie folgt zu adressieren:

Per Post:

Bundessortenamt
Osterfelddamm 80
30627 Hannover

oder

Bundessortenamt
Postfach 61 04 40
30604 Hannover

Per E-Mail: Postfach.BSA@  bundessortenamt.  de

Per Fax: 0511 9566-9600

Bearbeitung durch Referat 104-S

Ansprechpartnerin: Frau Springmann / Frau Brilatus (0511 9566-5682)

Sie möchten:

  1. einen Antrag auf Schutz und/oder Zulassung stellen?
    • Nutzen Sie die dafür vorgesehenen elektronischen Formulare.
    • Einreichung der Unterlagen in elektronischer Form oder Sie unterschreiben den Originalausdruck und senden ihn in Papierform oder als Fax an das Bundessortenamt.
    • Entscheidend für die Bearbeitung des Antrags sind dessen Vollständigkeit und der fristgerechte Eingang.
    • Als Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Antragsgebühr.
    • Hinweis: Dokumente, die als Datei per E-Mail übermittelt werden, können im Antragsverfahren nicht anerkannt werden.
  2. eine Sortenbezeichnung abgeben?
    • Nutzen Sie das dafür vorgesehene elektronische Formular (B – Angabe von Sortenbezeichnungen).
    • Dieses Formular ist Bestandteil des Antrags und muss zusammen mit dem Antrag oder auf gesonderte Anforderung vorgelegt werden.
    • Einreichung der Unterlagen in elektronischer Form oder Sie unterschreiben den Originalausdruck und senden ihn in Papierform oder als Fax an das Bundessortenamt.
    • Hinweis: Dokumente, die als Datei per E-Mail übermittelt werden, können im Antragsverfahren nicht anerkannt werden.
  3. sich als weiteren Züchter eintragen lassen?
    • Nutzen Sie das dafür vorgesehene elektronische Formular.
    • Einreichung der Unterlagen in elektronischer Form oder Sie unterschreiben den Originalausdruck und senden ihn in Papierform oder als Fax an das Bundessortenamt.
    • Als Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Antragsgebühr.
    • Hinweis: Dokumente, die als Datei per E-Mail übermittelt werden, können im Antragsverfahren nicht anerkannt werden.
  4. eine zugelassene Sorte verlängern?
    • Nutzen Sie das dafür vorgesehene elektronische Formular (Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung).
    • Einreichung der Unterlagen in elektronischer Form oder Sie unterschreiben den Originalausdruck und senden ihn in Papierform oder als Fax an das Bundessortenamt.
    • Als Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid für den Verlängerungsantrag.
    • Hinweis: Dokumente, die als Datei per E-Mail übermittelt werden, können im Antragsverfahren nicht anerkannt werden.
  5. geschützte und/oder zugelassene Sorte löschen oder einen Antrag zurückziehen?
    • Teilen Sie uns dieses Anliegen formlos schriftlich mit.
    • Wichtig ist Ihre Unterschriftsberechtigung!
    • Sofern kein Unterschriftsberechtigter unterzeichnet, ist die Löschung nicht möglich. Dies kann ggf. für Sie zu unerwünschten Verzögerungen führen.
    • Senden Sie das Schreiben unterschrieben in Papierform oder als Fax an das Bundessortenamt.
  6. eine Vollmacht für einen Verfahrensvertreter im Schutz- oder Zulassungsverfahren erteilen (§ 15 Abs. 2 SortG, § 42 Abs. 6 SaatG
    • Füllen sie hierzu den pdf-Vordruck „Vollmacht" aus.
    • Für Verfahrensteilnehmer, die im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, ist ein Verfahrensvertreter vorgeschrieben.
    • Beachten Sie, dass eine Vollmacht nur einer natürlichen Person und nicht einer juristischen Person erteilt werden kann.
    • Senden Sie das unterschriebene Dokument in Papierform, als Fax oder als eingescanntes pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  7. einen Bevollmächtigten nach §14 VwVfG einsetzen?
    • Füllen Sie hierzu den pdf-Vordruck „Vollmacht" aus.
    • Beachten Sie dass eine Vollmacht nur einer natürlichen Person und nicht einer juristischen Person erteilt werden kann.
    • Senden Sie das unterschriebene Dokument in Papierform, als Fax oder als eingescanntes pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  8. einen Zustellungsbevollmächtigten ohne Unterschriftsberechtigung einsetzen oder einen Terminsbevollmächtigten einsetzen?
    • Füllen Sie hierzu den pdf-Vordruck „Vollmacht" aus.
    • Beachten Sie, dass eine Vollmacht nur einer natürlichen Person und nicht einer juristischen Person erteilt werden kann.
    • Senden Sie das unterschriebene Dokument in Papierform, als Fax oder als eingescanntes pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  9. eine Änderung in der Person eines Berechtigten, Nutzungsberechtigten oder Züchters vornehmen?
    • Füllen Sie hierzu den pdf-Vordruck „Nachweis" aus.
    • Beachten Sie bitte, dass für die Registrierung einer neuen juristischen Person als Nachweis ein amtlich beglaubigter Auszug beizufügen ist (z.B. ein Handelsregisterauszug).
    • Die unterschriftsberechtigten Personen sind dem Bundessortenamt nachzuweisen, sofern sie noch nicht vorliegen.
    • Senden Sie das unterschriebene Dokument in Papierform, als Fax oder als eingescanntes pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  10. ein ausschließliches Nutzungsrecht eintragen lassen?
    • Die Eintragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes kann nur bei Sorten erfolgen, die nach dem Sortenschutzgesetz geschützt sind.
    • Beachten Sie bitte, dass für die Registrierung einer neuen juristischen Person als Nachweis ein amtlich beglaubigter Auszug beizufügen ist (z.B. ein Handelsregisterauszug).
    • Die unterschriftsberechtigten Personen sind dem Bundessortenamt nachzuweisen, sofern sie noch nicht vorliegen.
    • Senden Sie das unterschriebene Dokument in Papierform, als Fax oder als eingescanntes pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  11. Informationen zu den Gebühren?
    • Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
      Die Antragsgebühr fällt einmalig je Verfahren an, die Register- und Wertprüfungsgebühr jeweils je Prüfungsjahr.
    • Für zugelassene Sorten werden jährlich Überwachungsgebühren, für geschützte Sorten Jahresgebühren erhoben (Stichtag: 01.01. Jahres). Bestehen für eine Sorte sowohl Schutz als auch Zulassung, so werden lediglich die Jahresgebühren erhoben.
      Der nationale Sortenschutz kann ruhen, sofern ein EU-Schutz erteilt wurde. Hierfür werden reduzierte Ruhensgebühren erhoben. Im Falle einer gleichzeitig bestehenden Zulassung, wird statt der Ruhensgebühr die Überwachungsgebühr fällig.

Bearbeitung durch Referat P 1

Ansprechpartnerin: Frau Trautwein (0511 9566-5630)

Sie möchten eine/-n

  1. Antrag auf Anerkennungsfähigkeit des Saatgutes stellen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn unterschrieben in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  2. Antrag auf Vertriebsgenehmigung nach § 3 II SaatG stellen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn unterschrieben in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  3. Antrag auf Zuweisung von Saatgutmengen für eine Erhaltungssorte stellen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn unterschrieben in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  4. Antrag auf Zuweisung von Saatgutmengen für eine Erhaltungsmischung stellen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn unterschrieben in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  5. Antrag auf Zuweisung von Saatgutmengen für eine direkt geerntete Erhaltungsmischung stellen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn unterschrieben in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
  6. einen Antrag auf eine Auslauffrist stellen
    • Dies können Sie entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§ 36 Abs. 3 Satz 2 oder § 52 Abs. 6 SaatG) formlos vornehmen.

Bearbeitung durch Referat 215:

Ansprechpartner: Herr Dr. Schulte (03425 9040 24)

Sie möchten einen

  1. Antrag auf Eintragung einer Obstsorte in die Gesamtliste der Obstsorten stellen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.
    • Als Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Antragsgebühr.
    • Sobald die Eintragung der Sorte erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Bearbeitung durch Referat 220:

Ansprechpartnerin: Frau Wöster (05032 961-138)

Sie möchten eine

  1. Anzeige über einen zusätzlichen Hinweis auf eine Erhaltungszüchtung gem. § 33 Abs. 8 SaatgutV tätigen?
    • Nutzen Sie den vorgesehenen pdf-Vordruck und senden ihn unterschrieben in Papierform, per Fax oder eingescannt als pdf-Dokument per E-Mail an das Bundessortenamt.