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Internationales Jahr für Obst und Gemüse 2021

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Das Jahr 2021 wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr für Obst und Gemüse ausgerufen. Das ist für uns Anlass und eine gute Gelegenheit, um über das Thema Sortenzulassung bei Gemüse und die Besonderheiten bei sogenannten Amateursorten zu informieren.

Sortenzulassung bei Gemüse

Gemüsesorten müssen zugelassen sein, wenn ihr Saatgut oder Jungpflanzen gewerblich vertrieben werden sollen. Die Sortenzulassung dient dem Schutz des Verbrauchers (mehr dazu). Das Bundessortenamt lässt auf Grundlage des Saatgutverkehrsgesetzes Sorten in Deutschland zu. Damit eine Gemüsesorte in Deutschland zugelassen werden kann, muss sie von allen bereits zugelassenen Sorten ihrer Art unterscheidbar sein, ein einheitliches Aussehen haben und in diesem über Jahre hinweg beständig sein. Die Zulassung ist zunächst für 10 Jahre wirksam. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Zulassung immer wieder auf Antrag verlängert werden.

Die größte Anzahl an national zugelassenen Gemüsesorten gibt es derzeit bei Kohl mit 154 Sorten, gefolgt von 99 Erbsen- und 65 Tomatensorten.

Vertriebsfähig in Deutschland sind auch alle Sorten, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen und im Gemeinschaftlichen Sortenkatalog eingetragen sind (mehr dazu). Dort sind aktuell mehr als 21.600 Gemüsesorten registriert, darunter rund 4.200 Tomaten-, 2.500 Chili- und Paprika- und 2.400 Salatsorten.

Doch was ist mit Gemüsesorten, die für Hobbygärtner oder Nischenmärkte von Interesse sind, sich jedoch nicht für den professionellen Anbau eignen?

Amateursorten bei Gemüse

Seit einigen Jahren gibt es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Gemüsesorten, die keine Bedeutung für den professionellen Gemüsebau haben. Diese sogenannten „Amateursorten“ sind für den Hobbybereich oder regionale Märkte von Interesse. Die Zulassung als Amateursorte bildet einen rechtlichen Rahmen für Saatgut von Hobbysorten. Zusätzlich wird dadurch die biologische Vielfalt gefördert und der Erhalt und Anbau genetischer Ressourcen unterstützt. Inzwischen beziehen sich etwa zwei Drittel der beim Bundessortenamt gestellten Zulassungsanträge bei Gemüse auf Amateursorten.

Von Artischocke bis Zwiebel gibt es in Deutschland derzeit 160 zugelassene Amateursorten. Bei Tomaten sind es 38 Sorten, dies sind knapp 59% der derzeit in Deutschland insgesamt zugelassenen Tomatensorten. Bei den Arten Kohl, Kürbis und Zucchini, Paprika und Chili sind jeweils mehr als 10 Amateursorten zugelassen. Bei einigen Arten wie z.B. der Aubergine sind auf nationaler Ebene sogar ausschließlich Amateursorten zu finden (siehe Tabelle).

Was für den Vertrieb bei der regulären Sortenzulassung gilt, gilt auch bei Amateursorten. Auch hier lohnt der Blick in den Gemeinschaftlichen Sortenkatalog. EU-weit sind 871 Gemüsesorten als Amateursorten registriert und vertriebsfähig, davon 302 Tomaten-, 84 Chili- und Paprika-, 70 Bohnen- und 57 Salatsorten (siehe Tabelle).

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der 15 zahlenmäßig bedeutendsten Gemüsearten, die in Deutschland und der EU zugelassen und damit vertriebsfähig sind.

  Zulassungen EU Zulassungen DE
Gemüseart Insgesamt als Amateursorte Insgesamt als Amateursorte
Tomate 4230 302 65 38
Chili, Paprika 2447 84 19 10
Salat 2385 57 38 4
Kohl* 1957 45 154 16
Buschbohne, Stangenbohne 1292 70 40 7
Gurke 1239 26 31 7
Melone 1066 22 1 1
Zwiebel 972 17 4 1
Gartenkürbis, Zucchini 648 45 15 12
Erbsen 597 32 99 3
Wassermelone 592 11 2 2
Möhre 474 21 22 9
Zuckermais 386 16 11 9
Aubergine 381 14 7 7
Riesenkürbis 124 47 12 11

*Weißkohl, Rotkohl, Wirsing, Blumenkohl, Brokkoli, Grünkohl, Rosenkohl, Kohlrabi

Stand der Zahlen: 23.06.2021
Quellen: Datenbank des BSA, Gemeinschaftlicher Sortenkatalog der EU

Übrigens:

Die derzeit älteste zugelassene Tomatensorte ist keine Amateursorte. Die Sortenzulassung für ‘Hoffmanns Rentita‘ wurde bereits im Jahr 1954 erteilt und wird seitdem regelmäßig verlängert. Andere „alte Gemüsesorten“ mit Zulassung sind die Gurkensorte ‘Eva‘ (seit 1952 zugelassen), der Rettich ‘Runder weißer‘ (1954) und der Blumenkohl ‘Frühernte‘ (beide seit 1954 zugelassen).

Informationen zu allen in Deutschland zugelassenen Sorten finden Sie in unserer Datenbank.