Aktuell

Ab sofort gilt im Bundessortenamt die 3G-Regel.

Aktuelles

Hierzu ist entweder der vollständige Impfschutz, eine Bescheinigung über die Genesung (nicht älter als sechs Monate) oder ein negativer Test (anerkannte Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Selbsttests werden nicht akzeptiert) an der Anmeldung vorzulegen.