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26. April 2021. Welttag des geistigen Eigentums

Der 26.04.2021 ist Welttag des geistigen Eigentums. Bereits seit dem Jahr 2000 wird an diesem Tag gezeigt, warum geistiges Eigentum geschützt wird (z.B. Patente, Handelsmarken, Produktdesigns oder Urheberrechte).

Auch der Sortenschutz ist ein solches Schutzrecht. Damit wird das geistige Eigentum an neuen Pflanzensorten geschützt. Pflanzenzüchter können nationalen Sortenschutz beim Bundessortenamt oder europäischen Sortenschutz beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) beantragen.

Sortenschutz - Fortschritt und Vielfalt

Der Sortenschutz würdigt den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Pflanzenzüchtung und fördert die Züchtung neuer Pflanzensorten.

Es braucht etwa 10-15 Jahre und oftmals mehrere Millionen Euro für die Entwicklung einer neuen Sorte. Durch die Erteilung des Sortenschutzes wird dem Züchter das alleinige Recht eingeräumt, über die kommerzielle Nutzung der von ihm gezüchteten Pflanzensorte zu entscheiden. Geschützte Sorten dürfen jedoch ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers uneingeschränkt  für die Züchtung neuer Sorten verwendet werden (sog. „Züchterprivileg“).

Durch die Gewährung von Rechten des geistigen Eigentums an Pflanzensorten werden die Züchtung neuer Sorten mit verbesserten Eigenschaften und die genetische Vielfältigkeit der Sorten zum Nutzen von Gesellschaft und Umwelt nachhaltig gefördert.

Wie viele Sorten der verschiedenen Arten beim Bundessortenamt geschützt sind, kann über eine Abfrage der Datenbank Sorteninformationen eingesehen werden. Das CPVO bietet mit dem Variety Finder eine Datenbank mit den EU-weit geschützten Sorten.

UPOV - ein einheitliches Sortenschutzsystem

“Neue Pflanzensorten sind ein wesentliches und nachhaltiges Mittel, um im Zusammenhang mit Bevölkerungswachstum und Klimawandel Nahrungssicherheit zu erreichen. Neue Sorten, die an die Umgebung, in der sie angebaut werden, angepasst sind, erweitern die Auswahl an gesunden, schmackhaften und nahrhaften Lebensmitteln und schaffen gleichzeitig ein existenzsicherndes Einkommen für die Landwirte“ (Quelle: UPOV).

Vor 60 Jahren wurde der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) gegründet. Ziel des Verbandes ist es, die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu fördern. Hierfür wird ein wirksames Sortenschutzsystem bereitgestellt. Aktuell haben 77 Staaten und zwischenstaatliche Organisationen das UPOV-Übereinkommen unterzeichnet und verfolgen dieses gemeinsame Ziel. Mehr dazu unter https://www.upov.int/portal/index.html.de.

Die zwei Grafiken zeigen die Anzahl geschützter Sorten in Deutschland und der EU (Stand: 01.03.2021):

Tabelle 1: Übersicht über bestehende Sortenschutzrechte in Deutschland und EU-weit

Arten Deutschland (Bundessortenamt)   EU-weit (Quelle: CPVO)
Landwirtschaft 479 8.991
Gemüse 61 4.988
Zierpflanzen 321 12.752
Obst 128 2.181
Gehölze 51 -
Sonstige gartenbauliche Arten 50 -
Gesamt 1.090 28.912

Stand: 01.03.2021