Gemeinschaftlicher Sortenschutz

Gemeinschaftlicher Sortenschutz

Seit 1995 kann ein EU-weites Sortenschutzrecht erlangt werden. Die Wirkung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten. Zuständig für die Erteilung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes ist das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVOCommunity Plant Variety Office). Grundlage ist die Verordnung (EG) 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz.

Informationen zum Gemeinschaftlichen Sortenamt sowie einen Zugang zur Datenbank mit EU-weit geschützten Sorten (siehe „Applications and titles inforce“) finden Sie unter:

https://cpvo.europa.eu/