Sortenüberwachung

Überwachung der Sortenerhaltung

Das Bundessortenamt ist zuständig für die Überwachung der Erhaltung von zugelassenen Sorten und des Fortbestehens von geschützten Sorten. Die unveränderte Erhaltung einer Sorte ist Aufgabe des  jeweiligen Züchters. Für die Überwachung prüft das Bundessortenamt Vermehrungsmaterial vom Züchter oder aus dem Saatgutverkehr. Die Proben werden in einer Anbauprüfung getestet und mit dem sogenannten Standardmuster der Sorte oder der Sortenbeschreibung verglichen. Für alle samenvermehrten Sorten ist beim Bundessortenamt ein Standardmuster hinterlegt. Wenn sich zeigt, dass eine Sorte die Zulassungs- oder Schutzvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, werden Zulassung und/oder Sortenschutz von Amts wegen widerrufen.