Gebührenhinweis

Hinweis des Bundessortenamtes zu den Gebühren im Sortenzulassungsverfahren bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten

Bei den landwirtschaftlichen Pflanzenarten lässt das Bundessortenamt die Wertprüfung bei fachlich geeigneten Stellen (§ 44 Abs. 2 SaatG) durchführen. Die durch die Prüfung entstehenden Kosten werden im Regelfall durch die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren gedeckt.

Eine Ausnahme stellen die Wertprüfungssysteme dar, in denen die Sortenförderungsgesellschaft, SFG mbH und die von ihr hinzugezogenen Unternehmen in die Durchführung der Wertprüfung einbezogen sind. In diesen Systemen werden die anfallenden Kosten durch die Prüfungsteilnehmer und durch Zuwendungen von dritter Seite finanziert. Rechnungslegung und Auszahlung von Vergütungen wird von der Sortenförderungsgesellschaft – SFG mbH gegen Vergütung wahrgenommen. Zusätzlich zu den vom Bundessortenamt erhobenen Gebühren entstehen hierdurch Kosten für den Antragsteller. Weitere Auskünfte gibt die Sortenförderungsgesellschaft – SFG mbH, Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn.

Auf die Einbeziehung der SFG mbH in ein Wertprüfungssystem weist das Bundessortenamt in entsprechenden Bekanntmachungen hin.