Eignungsprüfung für Rasengräser

Hinweis auf die Rasenprüfung beim Bundessortenamt

Am 14. Dezember 2004 haben der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und das Bundessortenamt (BSA) ein gemeinsames Konzept für die Durchführung von Eignungsprüfungen für Rasengräser verabschiedet. Dieses ist mit dem Aussaatjahr 2005 in Kraft getreten. Die im Blatt für Sortenwesen, 8. Jahrgang, 1975, Heft 6, S. 125 veröffentlichten Grundsätze werden damit außer Kraft gesetzt.

Die Prüfungsdurchführung beruht auf einer engen Kooperation zwischen Pflanzenzüchtern und Bundessortenamt, da die budgetären Rahmenbedingungen die Rasenprüfung in alleiniger Verantwortung des BSA mangels ausreichender Rechtsgrundlage nicht gewährleisten.

Einzelheiten des neuen Prüfsystems sind den "Bedingungen für die Durchführung der Anbauprüfung auf Rasennutzung durch die Sortenförderungsgesellschaft –SFG mbH und das Bundessortenamt" zu entnehmen.

Kernelemente des neuen Konzepts sind:

  • die organisatorisch/fachliche Durchführung der Prüfung unter Leitung des Bundessortenamtes
  • die Übernahme administrativer Aufgaben durch die Sortenförderungsgesellschaft mbH (SFG mbH) (Antragstellung für die Prüfung, finanzielle Abwicklung)
  • die Zahlung eines Prüfungsentgelts durch die SFG mbH an die Prüfungsansteller
  • die Durchführung der Prüfung an Standorten des BSA, der Züchter, von Universitätsinstituten und der Rasenindustrie
  • die Übernahme der Auswertung, Berichterstellung und Veröffentlichung (Beschreibende Sortenliste Rasengräser) durch das BSA.

Die mit dem BDP vereinbarten Prüfungsbestimmungen sehen ferner vor, dass neben den zur Zulassung als Rasensorte angemeldeten Sorten auch Sorten weiterer, nicht den saatgutverkehrsrechtlichen Regelungen unterliegenden Arten in die Prüfung aufgenommen werden, sofern eine Raseneignung gegeben oder zu erwarten ist. Daneben können Sorten, die in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen oder geschützt sind, auf Antrag geprüft werden.

Die vorstehend genannten Durchführungsbestimmungen sind auch auf der Internetseite des BDP bzw. der SFG mbH veröffentlicht. Gräserzüchter können hier ebenfalls das für die Prüfung erforderliche Antragsformular herunterladen.

Die seit 2008 erscheinenden Publikationen der "Beschreibenden Sortenliste Rasengräser" sind auf Basis dieses Prüfverfahrens erstellt.