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Das Bundessortenamt veröffentlicht Beschreibende Sortenlisten um dem Verbraucher
einen Überblick über die Eigenschaften der im Vertrieb befindlichen Sorten zu geben.
Bei landwirtschaftlichen Arten und bei Gemüsearten werden in den Beschreibenden Sortenlisten
vor allem die in Deutschland zugelassenen Sorten aufgeführt. Bei diesen Arten darf nämlich
nur Saatgut von Sorten vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen oder die über den
europäischen Sortenkatalog vertriebsfähig sind.
detaillierte Informationen zu den bereitgestellten Daten
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