Wir über uns
Das Bundessortenamt stellt sich vor
Das Bundessortenamt (BSA) ist als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Zulassung und für den Sortenschutz von Pflanzensorten und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig.
Das Bundessortenamt prüft auf Antrag der Pflanzenzüchter für jede neue Sorte mittels sorgfältiger Anbauprüfungen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes oder für die Sortenzulassung erfüllt sind. Sorten, die die Prüfungen erfolgreich durchlaufen, haben gute Voraussetzungen für Erfolg in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis. Zu den Aufgaben des Bundessortenamtes gehört auch die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des sorten- und saatgutrechtlichen Rahmens auf nationaler und internationaler Ebene.
Für die Prüfung von Pflanzensorten verfügt das Amt über 12 Prüfstellen (Blick auf die Karte) mit ca. 630 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, die über verschiedene Anbaugebiete und Naturräume Deutschlands verteilt sind. Außerdem werden im Auftrag des Amtes Prüfungen an ca. 450 Stellen in Deutschland, insbesondere bei Einrichtungen der Länder, sowie aufgrund bilateraler Verwaltungsvereinbarungen bei Stellen in anderen UPOV-Verbandsstaaten durchgeführt.
- Literaturangaben zu den Themen Sortenschutz / Sortenzulassung / Gesetze / Verordnungen
- Rechtsvorschriften
- BSA Broschüre
Organisation des Bundessortenamtes
Das Bundessortenamt wird vom Präsidenten geleitet und nach außen vertreten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nimmt das Bundessortenamt zudem Angelegenheiten des Sorten- und Saatgutwesens auf nationaler und internationaler Ebene wahr. Das hiermit befasste Referat 113 ist dem Präsidenten direkt unterstellt. Zur Erledigung seiner weiteren Aufgaben ist das Bundessortenamt in vier Abteilungen gegliedert:
- Abteilung 1: Zentralabteilung
Administrative Aufgaben, Personal, Haushalt, EDV, Biostatistik - Abteilung 2: Wertprüfung
Durchführung der für die Sortenzulassung erforderlichen Wertprüfungen - Abteilung 3: Registerprüfung
Durchführung der für die Sortenzulassung und den Sortenschutz erforderlichen Registerprüfung - Abteilung 4: Prüfungsdurchführung
Prüfstellen, Sortendiagnostik, Arbeitschutz, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten
- Prüfabteilungen: Sortenschutzangelegenheiten
In gegenwärtig 11 Prüfabteilungen, die jeweils aus einem fachkundigen Mitglied des Bundessortenamtes bestehen, werden die Entscheidungen im Sortenschutzverfahren gefasst. - Sortenausschüsse: Sortenzulassungsangelegenheiten
In gegenwärtig zehn Sortenausschüssen, die aus jeweils drei fachkundigen Mitgliedern des Bundessortenamtes bestehen, wird über die Zulassung von Sorten der verschiedenen Pflanzenarten sowie über deren Verlängerung und Aufhebung entschieden.

